AGB

Die Boutique FROUETROUM nimmt das ganze Jahr über modische, gepflegte Damenkleidung und Accessoires in Kommission entgegen. Die angebotene Ware muss in einwandfreiem Zustand sein und nicht älter als zwei bis drei Jahre, ausgenommen Klassiker und Vintage-Modelle. Die Auswahl der Kommissionsartikel liegt im Ermessen der Boutique FROUETROUM. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Warenannahme während den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung.

Den Verkaufspreis bestimmt die Kundin in Absprache mit der Boutique FROUETROUM. Die Kundin erhält 40 % des Verkaufserlöses ausbezahlt. Erfolgt die Abholung des Betrages nicht innerhalb von einem Jahr, verfällt das Guthaben. Das Nachfragen nach fälliger Kommission ist Sache der Kundin. Der Kontostand kann jederzeit per Email an info(at)frouetroum.ch angefragt werden.

Die Kommissionszeit beträgt 6 Monate, bzw. 2 Saisons bei exklusiveren Sachen. Saisonale Stücke werden im Januar/Februar und im August/September im Ausverkauf mit bis zu 50% Rabatt angeboten. 

Nichtverkaufte Ware geht nach Ablauf der Kommissionszeit in den Besitz der Boutique FROUETROUM über. Bei Artikeln mit einem Verkaufspreis über 150.- wird aber, falls erwünscht, mit der Kundin eine Rückgabe abgemacht. Diese Artikel können nach vereinbartem Abholtermin zurückgeholt werden. 

Aus den nichtverkauften/nichtabgeholten Waren werden neue Artikel gestaltet und als Upcycling-Produkte in der Boutique FROUETROUM angeboten. Bei diesen Produkten hat die Kundin keinen Anspruch auf Entgelt. Die nicht verwendeten Waren werden einer karitativen Organisation gespendet. 

Die Boutique FROUETROUM übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung der Kommissionsware durch Dritte.